„Neue Münchner Kita. Förderung“ der Landeshauptstadt München


Kind auf einem Platz für Kinder unter 3 Jahren:

Kind auf einem Platz für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung:
(nur Kinder die aufgrund der Stichtagsregelung nicht unter den Zuschuss nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG fallen)

Kind auf einem Platz für Schulkinder:
